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Mitgliedschaft / Beitrag
Berufsgenossenschaft
Versicherungsfreiheit
Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Personen:
- Fischerei- und Jagdgäste; das sind Personen, die aufgrund einer vom Fischerei- oder Jagdausübungsberechtigten erteilten Erlaubnis fischen oder jagen
- Unternehmer von Binnenfischereien, Imkereien und Unternehmen, in denen Nutz- oder Zuchttiere ohne Bodenbewirtschaftung gehalten werden, wenn diese Unternehmen nicht gewerbsmäßig betrieben werden und nicht Neben- oder Hilfsunternehmen eines anderen landwirtschaftlichen Unternehmens sind, sowie ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten; das gleiche gilt für Personen, die in diesen Unternehmen als Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder als Pflegekind der Unternehmer oder ihrer Ehegatten unentgeltlich tätig sind.
Seit dem 01.01.2008 gelten Imkereien mit bis zu 25 gehaltenen Bienenvölkern als "nicht gewerbsmäßig". Die ab diesem Zeitpunkt nicht (mehr) versicherten Imker können sich jedoch durch Erklärung freiwillig versichern. Anderenfalls kommt eine Versicherung nur in Betracht, wenn neben der Imkerei eine Landwirtschaft betrieben wird.