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Mitgliedschaft / Beitrag
Berufsgenossenschaft
Kreis der versicherten Personen
Der Versicherungsschutz der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft umfasst grundsätzlich alle in der Landwirtschaft tätigen Personen.
Insbesondere versichert sind während einer Tätigkeit für das landwirtschaftliche Unternehmen:
- Landwirtschaftliche Unternehmer
- Personen, die in landwirtschaftlichen Unternehmen in der Rechtsform von Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie ein Unternehmer tätig sind
- ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten
- mitarbeitende Familienangehörige
- Arbeitnehmer einschließlich der Saisonarbeitskräfte und der Auszubildenden (Beschäftigte)
- sonstige Personen, die im Unternehmen mithelfen (z. B. Aushilfen)
Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf:
- Personen, die ehrenamtlich in Unternehmen tätig sind, die unmittelbar und überwiegend der Sicherung, Überwachung oder Förderung der Landwirtschaft dienen
- Personen, die ehrenamtlich in den Berufsverbänden der Landwirtschaft oder in den Selbstverwaltungsorganen der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger oder ihrer Verbände tätig sind
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnlichen Einrichtungen landwirtschaftlicher Prägung
- ehrenamtlich Lehrende in den zuvor genannten Einrichtungen
- Personen, die auf Kosten der landwirtschaftlichen Krankenkasse oder der landwirtschaftlichen Alterskasse stationäre oder teilstationäre Behandlung oder Leistungen stationärer oder teilstationärer Rehabilitation erhalten
- Personen, die zur Vorbereitung von berufsfördernden Maßnahmen zur Rehabilitation auf Aufforderung eines landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgers diesen oder andere Stellen aufsuchen.