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Keine Tätigkeit als Landwirt

Die Waise ist Landwirt, wenn sie als Unternehmer ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt, das die von der Alterskasse festgesetzte Mindestgröße erreicht. Unternehmer ist, wer seine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Dies gilt auch dann, wenn die Waise Miterbe des landwirtschaftlichen Unternehmens des Verstorbenen ist und das Unternehmen von den Miterben gemeinschaftlich betrieben wird.

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