Sie sind hier:
Leistungen
Todesfall
Witwenrente und Witwerrente Alterskasse
Vollendung des 45. Lebensjahres
Ein Lebensjahr ist vollendet mit Ablauf des Kalendertages vor dem jeweiligen Geburtstag. Ein am Ersten eines Monats geborener hinterbliebener Ehegatte kann deshalb schon – wenn zu diesem Zeitpunkt auch die anderen Leistungsvoraussetzungen vorliegen – eine Rente bereits vom Beginn des Monats an erhalten, in den der 45. Geburtstag fällt.