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Leistungen
Pflege
Zusätzliche Leistungen bei erheblichem Bedarf an allgemeiner Betreuung und Beaufsichtigung
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege, die neben dem verrichtungsbezogenen Hilfebedarf im Bereich Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung einen darüber hinausgehenden erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben (z.B. bei demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistiger Behinderung oder psychischer Störung), die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz führt, können zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten.
Die Leistungen erhalten Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III sowie auch Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß zumindest der Pflegestufe I erreicht (sogenannte Pflegestufe „0“). Die Pflegekasse kann je nach Umfang des erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarfs die Aufwendungen für zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 100 Euro monatlich (Grundbetrag) oder 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag) ersetzen. Die Höhe des jeweiligen Anspruchs wird von der Pflegekasse auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Einzelfall festgelegt und dem Pflegebedürftigen mitgeteilt. Wird der Betrag in einem Kalenderjahr nicht ausgeschöpft, kann der nicht verbrauchte Betrag in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden. Personen, die einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben, aber nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen, können darüber hinaus halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung bzw. anerkannte Beratungsstelle oder eine von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkraft in Anspruch nehmen.