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Leistungen
Pflege
Kombination von Sach- und Geldleistungen
Es kann auch eine Kombination von Sachleistung und Geldleistung gewählt werden (z. B. 50 Prozent Sachleistung und 50 Prozent Pflegegeld). Eine Festlegung auf eine „feste Quote“ bei der Kombinationsleistung ist jedoch nicht unbedingt nötig. Einzelheiten sollten mit der Pflegekasse besprochen werden.