Pflegesachleistungen
Die Pflege wird im Haushalt durch geeignete Pflegekräfte (z. B. von Sozialstationen, ambulanten Pflegeeinrichtungen oder qualifizierten Einzelpersonen), mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, durchgeführt. Der Umfang der Leistung ist abhängig von der Pflegestufe.
Die Kosten der Pflegesachleistung können von den Pflegekassen in den verschiedenen Pflegestufen wie folgt übernommen werden:
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Pflegestufe |
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ab 01 / 2010 |
ab 01 / 2012 |
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monatlich bis zu |
monatlich bis zu |
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Pflegestufe I |
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440 EUR |
450 EUR |
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Pflegestufe II |
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1.040 EUR |
1.100 EUR |
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Pflegestufe III |
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1.510 EUR |
1.550 EUR |
Pflegebedürftige, die in einer Wohngemeinschaft, einem Gebäude oder in einer Umgebung eng zusammen leben, können ihre jeweiligen Ansprüche auf Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung gemeinsam abrufen („poolen"). Sofern sich durch das „Poolen" der Leistungsansprüche Zeit- und Kostenersparnisse für den einzelnen Pflegebedürftigen ergeben, besteht bis zur jeweiligen monatlichen Sachleistungshöchstgrenze ein Anspruch auf Betreuungsleistungen durch die geeigneten Pflegekräfte.
Der einzelne Pflegebedürftige entscheidet dabei selbst, ob er sich an einem „Pool" beteiligen möchte. Unabhängig vom Anspruch auf Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegesachleistung besteht gegebenenfalls daneben der Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, der – wie bisher schon – im Rahmen einer Kostenerstattung besteht.
In besonders gelagerten Einzelfällen zur Vermeidung von Härten, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.918 Euro monatlich. Dies gilt aufgrund gesetzlicher Einschränkung allerdings nur für drei Prozent der Pflegebedürftigen der Pflegestufe III einer Pflegekasse.