Zusammenarbeit mit landwirtschaftlichen Organisationen
Um die Versicherten der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen (LSV NB) im jeweiligen Leistungsfall (s. Infotipp "Betriebs- und Haushaltshilfe") bei der Suche nach einer Ersatzkraft zu unterstützen, arbeitet die bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse Niedersachsen-Bremen (LAK NB) eingerichtete Gemeinsame Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe der LSV NB eng mit den Kreisverbänden des Niedersächsischen Landvolkes, den örtlichen Maschinenringen und Betriebshilfsdiensten, mit der Zivildienststelle der Niedersächsischen Landjugend Landesgemeinschaft e. V., dem Evangelischen Dorfhelferinnenwerk in Niedersachsen und mit der Katholischen Arbeitsgemeinschaft für Dorfhelferinnen in Niedersachsen zusammen. Wegen einer im Betrieb und/oder Haushalt erforderlichen Ersatzkraft können die Versicherten sich vor Ort an die Geschäftsstelle des Landvolkes, den Maschinenring bzw. Betriebshilfsdienst sowie (im Fall von Betriebshilfe) an die niedersachsenweit tätige Zivildienststelle der Niedersächsischen Landjugend Landesgemeinschaft e. V. (Tel. 0511 36704-76, Telefax: 0511 36704-72) und wegen des Einsatzes einer Hilfe im Haushalt an die Einsatzstationen der Dorfhelferinnenwerke wenden.
Sollte der vollschichtige Einsatz einer Ersatzkraft erforderlich sein, wird zunächst geprüft, ob eine der bei der LAK NB angestellten und über die örtlichen Maschinenringe/Betriebshilfsdienste oder Landvölker vermittelten Betriebshelferinnen oder Betriebshelfer zur Verfügung steht, weil diese Kräfte vorrangig einzusetzen sind (s. "Übersicht vermittelnde Einrichtungen" )
Übrigens: Für die Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzkräften in zu Lasten eines Trägers der LSV NB abzurechnenden Betriebs- und Haushaltshilfe wird eine Mitgliedschaft im Landvolk, Maschinenring oder Betriebshilfsdienst nicht vorausge-setzt!
Die Einsätze der gestellten Ersatzkräfte werden direkt mit der Gemeinsamen Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe abgerechnet. Abgesehen von einer im Einzelfall ggf. gesetzlich vorgesehenen Selbstbeteiligung an den Kosten der Betriebs- und Haushaltshilfe entstehen den Versicherten bei Einsatz einer gestellten Ersatzkraft keine weiteren Kosten.
Selbstverständlich können anstatt gestellter Ersatzkräfte auch von den Versicherten in eigener Regie organisierte (selbst beschaffte) Ersatzkräfte eingesetzt werden. Wegen der besonderen Voraussetzungen für deren Anerkennung, sollte aber vorher mit der Gemeinsamen Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe Rücksprache gehalten werden.
Leistung nur bei vorherigem Antrag!
Damit die Gemeinsame Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe prüfen kann, ob und ggf. in welchem Umfang der Einsatz einer Ersatzkraft zu Lasten eines Trägers der LSV NB abgewickelt werden kann, ist es notwendig, dass der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe vor dem Beginn des Einsatzes einer Ersatzkraft bei der Gemeinsamen Einsatzstelle gestellt wird. Dabei ist es zunächst ausreichend, wenn der Antrag formlos vorab gestellt wird. Der Formularantrag muss dann aber unverzüglich nachgereicht werden und zur Vermeidung finanzieller Nachteile binnen 14 Tagen nach Beginn des Einsatzes einer Ersatzkraft bei der Gemeinsamen Einsatzstelle eingehen. Ein formloser Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe kann z. B. telefonisch oder per Telefax unter den nachstehenden Rufnummern gestellt werden:
Hauptsitz Hannover: Telefon: 0511 8073-890, Anrufbeantworter: 0511 8073-595,
Fax: 0511 8073-750890
Sitz Oldenburg: Telefon (u. Anrufbeantworter): 0441 3408-0, Fax: 0441 3408-444.