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Leistungen
Erwerbsminderung
Renten wegen Erwerbsminderung für mitarbeitende Familienangehörige
Mitarbeitende Familienangehörige erhalten eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, wenn sie
- erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
- vor Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt,
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet und
- nicht Landwirt sind.
Der mitarbeitende Familienangehörige darf kein Landwirt sein, d. h. falls landwirtschaftliche Flächen auf eigene Rechnung bewirtschaftet werden, dürfen diese nicht die Mindestgröße der zuständigen Alterskasse erreichen.