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Renten wegen Erwerbsminderung für ehemalige Landwirte (Unternehmer und Ehegatten)

Ehemalige Landwirte erhalten eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung, wenn sie

  • erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind,
  • vor Eintritt der Erwerbsminderung die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt,
  • in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge geleistet und
  • das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben haben.

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