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Sie sind hier: Leistungen Erwerbsminderung Renten wegen Erwerbsminderung für ehemalige Landwirte (Unternehmer und Ehegatten)

Volle und teilweise Erwerbsminderung

  • Teilweise erwerbsgemindert ist ein Versicherter, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
  • Voll erwerbsgemindert ist ein Versicherter, der wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Darüber hinaus ist auch derjenige voll erwerbsgemindert, dessen Restleistungsvermögen zwar drei bis unter sechs Stunden beträgt, der aber infolge der Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht in der Lage ist, einen Arbeitsplatz zu finden.

Bitte beachten!

Nach dem Grundsatz "Rehabilitation vor Rente" wird eine Rente wegen Erwerbsminderung erst dann bewilligt, wenn zuvor die Möglichkeit zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen geprüft worden ist.

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