Alterskasse - Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation
Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation sind
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Betriebs- und Haushaltshilfe (gesonderte Broschüre),
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Fahr- und Reisekosten,
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Rehabilitationssport und Funktionstraining.
Fahr- und Reisekosten
Die Alterskasse übernimmt die erforderlichen Fahr- und Reisekosten, die anlässlich der Vorbereitung (z.B. im Rahmen der Begutachtung) oder der Inanspruchnahme von Rehabilitationsleistungen entstehen. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten für die niedrigste Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Ausnutzung möglicher Fahrpreisvergünstigungen gegen Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (z.B. PKW) wird eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent je Kilometer für die Hin- und Rückfahrt, maximal in Höhe von insgesamt 130,- Euro, erstattet. Ausnahmeregelungen gelten für besondere Beförderungsmittel, deren Inanspruchnahme wegen Art oder Schwere der Erkrankung erforderlich ist (z.B. Krankenwagen).
Rehabilitationssport und Funktionstraining
Die Alterskasse übernimmt die notwendigen Kosten für Rehabilitationssport und Funktionstraining im Anschluss an eine von ihr erbrachte Leistung zur medizinischen Rehabilitation, wenn bereits während dieser Leistung die Notwendigkeit der Durchführung von Rehabilitationssport und Funktionstraining vom Arzt der Rehabilitationseinrichtung festgestellt worden ist und der Rehabilitationssport oder das Funktionstraining innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnt. Rehabilitationssport und Funktionstraining sollen als ergänzenden Leistungen dazu beitragen, das Rehabilitationsziel zu erreichen.
Rehabilitationssport ist darauf ausgerichtet, insbesondere Ausdauer, Koordination, Flexibilität und Kraft zu stärken. Rehabilitationssport kann bei Bedarf auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, beinhalten.
Funktionstraining dient dem Erhalt von Funktionen, der Beseitigung oder Verbesserung von Störungen und Funktionen sowie dem Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile.
Im Zusammenhang mit Rehabilitationssport und Funktionstraining werden keine Fahr- und Reisekosten übernommen.