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Hauspflege/Heimpflege

Statt eines Pflegegeldes übernimmt die Berufsgenossenschaft im Bedarfsfall auch die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung in einer geeigneten Einrichtung (Heimpflege). Alternativ dazu übernimmt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Abrechnung mit einem ambulanten Pflegedienst, wenn statt des Pflegegeldes eine Pflegekraft gestellt wird (Hauspflege). Diese Leistungen werden nur auf Antrag erbracht. Übersteigen die Aufwendungen für eine Pflegekraft das Pflegegeld, so kann es angemessen erhöht werden.

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