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Leistungen
Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Pflegegeld
Berufsgenossenschaft:
Das Pflegegeld beträgt zur Zeit monatlich zwischen 310,00 Euro und 1.240,00 Euro in den alten Bundesländern bzw. 256,00 Euro und 1.023,00 Euro in den neuen Bundesländern. Die Höhe ist unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfanges der erforderlichen Hilfe im Einzelfall festzusetzen. Das Pflegegeld wird jeweils zum gleichen Zeitpunkt, zu dem die Renten der gesetzlichen RV angepasst werden, um den Faktor erhöht, der für die Anpassung der vom Jahresarbeitsverdienst abhängigen Geldleistungen maßgebend ist. Die Anpassung in den Jahren 2004 und 2005 wurde allerdings ausgesetzt.