Sie sind hier:
Leistungen
Arbeitsunfall/Berufskrankheit
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Wer kann Leistungen bekommen?
Solange Versicherte wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, gewährt die Berufsgenossenschaft Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind z.B. die Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung sowie notwendige körperliche Bewegung auch im Freien. Unberücksichtigt bleiben die nicht unmittelbar mit der persönlichen Pflege zusammenhängenden Bedürfnisse wie wirtschaftliche Gesichtspunkte, die Behinderung im Beruf oder die Stellung des Hilfebedürftigen in seiner Lebensführung.