Aktuelles Prävention Leistungen Mitgliedschaft / Beitrag HVA Braunschweig
Sie sind hier: Leistungen Arbeitsunfall/Berufskrankheit Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Wer kann Leistungen bekommen?

Solange Versicherte wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, gewährt die Berufsgenossenschaft Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind z.B. die Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung sowie notwendige körperliche Bewegung auch im Freien. Unberücksichtigt bleiben die nicht unmittelbar mit der persönlichen Pflege zusammenhängenden Bedürfnisse wie wirtschaftliche Gesichtspunkte, die Behinderung im Beruf oder die Stellung des Hilfebedürftigen in seiner Lebensführung.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht] [Datenschutz]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Niedersachsen-Bremen
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an info@nb.lsv.de