Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung des Bundes als solche bezeichnet sind und die sich Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit zuziehen. Damit ist nicht jede Erkrankung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit eine Berufskrankheit. Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Einzelfall auch andere Erkrankungen wie eine Berufskrankheit ("Wie-Berufskrankheit") entschädigt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese anderen Erkrankungen nach neuen medizinischen Erkenntnissen durch die versicherte Tätigkeit verursacht, aber noch nicht in der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt sind.
Die Anlage 1 zur derzeit gültigen Berufskrankheiten-Verordnung enthält eine Liste der Erkrankungen, die bei Vorliegen der Voraussetzungen als Berufskrankheit entschädigt werden können. Nähere Auskünfte zu den Voraussetzungen (zum Beispiel ist bei bestimmten Berufskrankheiten die Aufgabe der gefährdenden Tätigkeit erforderlich) erhalten Sie von Ihrer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Derzeit maßgebend ist die Berufskrankheiten-Verordnung mit den Anlagen 1 und 2 in der Fassung der 2. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 11. Juni 2009.