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Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Als LKK-Versicherte/r können sie mittels der Krankenversichertenkarte frei den Vertrags(zahn)arzt Ihres Vertrauens auswählen. Die LKK übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einer vertrags(zahn)ärztlichen Behandlung stehen - ohne zeitliche Begrenzung und auf dem neuesten wissenschaftlichen Stand.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen je Quartal für die ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlung (außer Vorsorgeleistungen) eine Praxisgebühr in Höhe von 10 EUR an den Behandler. Bei Überweisung zu einem anderen Arzt innerhalb eines Quartales ist keine erneute Zuzahlung zu leisten.

Zähne bis ins hohe Lebensalter zu behalten, ist für jeden erstrebenswert. Dazu bedarf es allerdings einer sorgfältigen und regelmäßigen Mundhygiene mit intensiver Vorsorge und einer guten zahnärztlichen Versorgung mit entsprechender Aufklärung. Die Zahnsubstanz angreifende Karies konnte hierdurch in den letzten Jahren nachweislich reduziert werden.

Psychotherapeutische Behandlung

Bei seelischen Erkrankungen kann eine Behandlung durch ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten notwendig sein. Hierfür kommen die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie in Frage. Ein besonderes Antrags- und Gutachterverfahren ist vorgeschrieben.

Kieferorthopädische Behandlung

Durch eine rechtzeitig eingeleitete und regelmäßig durchgeführte kieferorthopädische Behandlung können Kiefer- oder Zahnfehlstellungen teilweise oder völlig beseitigt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die LKK ab einer bestimmten Ausprägung der Fehlbildung des Gebisses 80 bzw. 90 Prozent der vertraglichen Kosten. Nach erfolgreichem Abschluss der im medizinisch notwendigen Umfang erfolgten Behandlung werden die restlichen 20 bzw. 10 Prozent erstattet.

Parodontose-Behandlung

Bei vielen Erwachsenen, gerade im höheren Alter, ist die Parodontitis auf dem Vormarsch. Dabei handelt es sich um eine chronische Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates, die zu Zahnverlust führen kann. Meist verläuft sie schmerzfrei und wird deshalb erst im fortgeschrittenen Stadium erkannt. Man sagt, dass bereits ab dem 35. Lebensjahr mehr Zähne durch eine Parodontitis als durch Karies verloren gehen. Ihr Zahnarzt kann eine solche Erkrankung bei regelmäßigen Zahnarztbesuchen rechtzeitig erkennen. Die Kosten der Untersuchung und einer möglichen Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

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