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Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Seit 1. Juli 2006 sind mehr als zweitausendeinhundert Präparate von der Zuzahlung befreit. Zu den zuzahlungsfreien Arzneimitteln zählen unter anderem Schmerz- und Prostatamittel, Krebsmittel, Magen-Darm-Mittel, Herz-Kreislauf-Mittel, Antidepressiva, Antibiotika und Mittel für Epileptiker und Parkinson-Patienten.

Die jeweils aktuellsten Befreiungslisten finden Sie auf der gemeinsamen Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet.

Da die Arzneimittelhersteller alle 14 Tage ihre Preise neu festlegen können, wird sich der Bestand der preisgünstigen zuzahlungsfreien Arzneimittel jedoch unter Umständen ändern. Sie sollten daher überprüfen, ob sich Ihr Arzneimittel bzw. der Wirkstoff noch oder jetzt erst auf der Liste befindet.

Zur weiteren allgemeinen Information möchten wir Sie auch auf ein Informationsblatt des Bundesministeriums für Gesundheit hinweisen.

Sie können aber auch einfach Ihren Arzt oder Apotheker fragen, welche Arzneimittel zuzahlungsbefreit sind.

Selbstverständlich können Sie sich auch an Ihre Krankenkasse mit allen Fragen rund um die zuzahlungsbefreite Arzneimittel wenden.

 

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