Homöopathie als Kassenleistung
Seit April 2007 übernimmt die LKK NB die Behandlungskosten der ärztlichen Versorgung mit klassischer Homöopathie. Mit dem Abschluss eines so genannten „integrierten Versorgungsvertrages“ verfolgt die LKK NB das Ziel, ihren Versicherten eine flächendeckende bundesweite ambulante und stationäre Versorgung mit Leistungen der klassischen Homöopathie zu ermöglichen.
Die Versicherten der LKK NB können sich bei chronischen und akuten Erkrankungen von rund 1100 besonders qualifizierten Vertragsärzten bundesweit homöopathisch behandeln lassen. Das Spektrum der teilnehmenden Ärzte umfasst dabei u. a. sowohl Allgemeinmediziner als auch Anästhesisten, Augenärzte, Chirurgen, Dermatologen, Gynäkologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Internisten, Kinder- und Jugendärzte, Orthopäden sowie Psychiater und Neurologen. Darüber hinaus steht mit dem Klinikum Essen-Mitte ein Krankenhaus zur Verfügung, das bei medizinisch indizierter Notwendigkeit und Überweisung eine stationäre homöopathische Behandlung in enger Zusammenarbeit mit dem am Vertrag teilnehmenden niedergelassenen Arzt durchführt. Die Teilnahme weiterer Krankenhäuser an diesem Vertrag ist bundesweit geplant.
Die für dieses Zusatzangebot der LKK NB erforderliche Teilnahmeerklärung halten die Ärzte vorrätig. Nach dem Unterzeichnen dieser Erklärung können die Versicherten der LKK NB kostenfrei folgende Leistungen als Kassenleistung in Anspruch nehmen: die Erstanamnese (ausführliche Befragung des Patienten nach seiner Krankheitsgeschichte), Folgeanamnese, Arzneiauswahl sowie die homöopathische Beratung.