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Impfprogramm (LKK)

Art und Umfang der Leistungen sind für alle Krankenkassen in verbindlichen Richtlinien festgeschrieben.

Neben den allgemein empfohlenen Schutzimpfungen (insbesondere gegen Virusgrippe, Diphterie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln) gehören auch bestimmte Indikationsimpfungen (zum Beispiel gegen die Frühsommermeningoenzephalitis - FSME) zum Impfprogramm.

Die Schutzimpfungen werden grundsätzlich vom Vertragsarzt durchgeführt. Die Praxisgebühr ist dafür nicht zu entrichten.

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