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Biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe
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Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe

Bei vielseitigen Tätigkeiten in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau können auch zahlreiche Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe auftreten.

Beispiele für biologische Arbeitsstoffe sind

  • Pilze (Schimmelpilze oder Hautpilze, die Kälberflechte verursachen können),
  • Bakterien (Borrelien, Chlamydien, Streptokokken),
  • Viren (FSME, Hanta, Tollwut),

die beim Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen hervorrufen können.

Gefahrstoffe sind nicht nur verwendungsfertige Chemikalien in auffälligen Verpackungen mit Symbolen bzw. Piktogrammen, sondern auch Stoffe, die zum Teil unbemerkt bei einem Arbeitsprozess frei werden können oder entstehen:

  • Gase (Schwefelwasserstoff, Ammoniak, Kohlendioxid, Methan),
  • Dämpfe (Lösungsmittel),
  • Nebel (Pflanzenschutzmittel in Raumkulturen, einige Desinfektionsmittel),
  • Stäube (organisch, anorganisch).

Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe können

  • durch Einatmen (inhalativ),
  • durch Verschlucken (oral),
  • über die Haut (dermal)

in den Körper gelangen und dort akute oder langfristige Gesundheitsschäden verursachen.

Bei der Betrachtung der Gefährdung spielt die Belastung durch Stäube und Tröpfchen in der Luft (Aerosole) eine zentrale Rolle. Dabei treten Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe meist zusammen auf (Mischexposition), was bei der Gefährdungsbeurteilung und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen ist.

Unfälle oder Gesundheitsschäden mit diesen Stoffen verursachen menschliches Leid, schaden dem Ansehen des Betriebes, und verursachen Kosten. Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen nach der Reihenfolge „technisch, organisatorisch, persönlich" festzulegen und somit die Gefahr von Unfällen und Gesundheitsschäden zu reduzieren, ist auch bei den Gefährdungsfaktoren „biologische Arbeitsstoffe" und „Gefahrstoffe" das Präventionsziel.

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