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Jagd
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Jagd (ASG)
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Jagd

Die Jagdausübung gehört mit zu den gefährlichen versicherten Tätigkeiten innerhalb der Landwirtschaftschaftlichen Sozialversicherung. Daher werden an die Jagdunternehmer (Pächter oder Eigenjagdleiter, Jäger, Treiber und Helfer) verschiedene Anforderungen gestellt.

Jagdunternehmer müssen beispielsweise alle Voraussetzungen für einen sicheren Ablauf der Jagd und weiterer Tätigkeiten in ihrem Revier schaffen.

Dazu gehören z. B.:

  • kein Einsatz von Personen, die infolge mangelnder geistiger und körperlicher Eignung nicht befähigt sind, die aufgetragenen Tätigkeiten auszuführen,
  • Unterweisung der Jagdteilnehmer,
  • Überprüfung der jagdlichen Einrichtungen,
  • Transportfahrzeuge nach VSG und StVZO herrichten,
  • Überprüfung des Versicherungsschutzes der Transportfahrzeuge, z. B. Höhe der Deckungssumme.

Außerdem müssen alle an der Jagd Beteiligten durch ihr Verhalten zur Verhütung von Unfällen beitragen.

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