GDA
Mit Inkrafttreten des UVMG am 5. November 2008 wurde die gesetzliche Grundlage für die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) geschaffen. Die GDA hat das zentrale Ziel, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen effizient und systematisch wahrgenommenen Arbeitsschutz - ergänzt durch Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung - zu erhalten, zu verbessern und zu fördern.
Die GDA wird von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) entwickelt, gesteuert und fortgeschrieben. Die NAK setzt sich dafür aus jeweils drei stimmberechtigten Vertretern von Bund, Ländern und Unfallversicherung als ständige GDA-Träger und bis zu je drei beratenden Vertretern der Spitzenverbände der Sozialpartner zusammen.
Die GDA sieht für die Jahre bis 2012 folgende Auswahl der bundesweit einheitlichen Arbeitsprogramme vor:
1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Bau und Montage
2. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Zeitarbeit
3. Sicher Fahren und Transportieren (innerbetrieblich und öffentlich)
4. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege
5. Gesund und erfolgreich arbeiten im Büro
6. Gesundheitsschutz bei Feuchtarbeit und Tätigkeiten mit hautschädigenden Stoffen