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Pflegekasse
Bekanntmachung der Datenübersicht nach § 96 SGB XI
Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich eine Übersicht über die Art der von ihnen oder in ihrem Auftrag gespeicherten Sozialdaten zu erstellen und die Übersicht in geeigneter Weise zu veröffentlichen.
Die Landwirtschaftliche Pflegekasse Niedersachsen-Bremen führt die nachfolgenden Datenverzeichnisse: