Weg für Pflegestützpunkte in Niedersachsen ist frei
Sozialministerin Ross-Luttmann: „Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unabhängig und aus einer Hand informieren"
Pflegekassen, Krankenkassen, Landkreistag und Städtetag unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten
HANNOVER
„Wir wollen Menschen über pflegerische, medizinische und soziale Leistungen unabhängig und aus einer Hand informieren. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen nicht mehr von Pontius zu Pilatus laufen", sagte Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann heute anlässlich der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zur Verbesserung des Beratungsangebots für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen sowie über die Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten in Niedersachsen. In allen niedersächsischen Landkreisen und kreisfreien Städten sollen künftig Pflegestützpunkte eingerichtet werden.
Ross-Luttmann bezeichnete es als großen Erfolg, dass unter Moderation des Sozialministeriums eine Einigung zwischen den Pflegekassen, Krankenkassen und den Spitzenorganisationen der Landkreise und kreisfreien Städte über die Grundsätze zur Einrichtung und den Betrieb von Pflegestützpunkten erzielt worden ist: „Neben den Pflegekassen wollte ich bei der Entwicklung des niedersächsischen Modells von Pflegestützpunkten immer die Kommunen dabei haben. Nur so können wir auf vorhandene und bewährte Strukturen aufbauen", so die Sozialministerin.Der rechtliche Rahmen für die Errichtung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern war durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz des Bundes geschaffen worden. „Aufgrund ihrer vielfältigen Leistungen in der Daseinsfürsorge und den Erfahrungen in der sozialen Beratung waren wir von Anfang an der Auffassung, dass der Gesetzgeber die Zuständigkeit für die Pflegestützpunkte besser bei den örtlichen Sozialhilfeträgern gebündelt hätte. Wozu sich Bund und Länder nicht haben durchringen können, ist in Niedersachsen trotz der bisweilen nicht ganz einfachen Verhandlungen nun gelungen", freut sich das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer. „Damit können wir für die Menschen in unserem Land nicht nur ein ganzheitliches und umfassendes Beratungsangebot gewährleisten, sondern auch präventiv und lebenslagenorientiert auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ihres persönlichen Umfeldes eingehen", schließt sich der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Heiger Scholz, an.
AOK-Vorstand Dr. Jürgen Peter betonte, dass die Rahmenvereinbarung in einem konstruktiven Miteinander zustande gekommen sei. „Für die jährlich rund 160.000 Pflegebedürftigen in Niedersachsen entsteht damit ein Angebot, das vorhandene Strukturen sinnvoll zusammenführt. Das Hilfe-Netz für die Betroffenen wird dadurch noch bedarfsgerechter." Nach den Erfahrungen der AOK hätten schon Menschen ohne eigene Pflegestufe einen relativ hohen Unterstützungsbedarf, sobald nämlich Pflegebedürftigkeit im Verwandten- oder Freundeskreis eintrete.
„Die Pflegekassen in Niedersachsen stellen pro Jahr rund zwei Millionen Euro für die Stützpunkte zur Verfügung. Dieses Geld wird nicht für zusätzliche Verwaltung und Doppelstrukturen ausgeben, sondern für die Vernetzung der bestehenden Angebote von Kranken- und Pflegekassen, Kommunen und sonstigen Einrichtungen. Damit kommt das Angebot zu 100 Prozent den Versicherten zugute. Mit diesem Ansatz gehen wir einen besonderen, einen niedersächsischen Weg", sagte Jörg Niemann, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in Niedersachsen.
Pflegekassen und Kommunen sind für die Finanzierung der Stützpunkte verantwortlich. Die Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln beträgt einmalig 45.000 Euro pro Stützpunkt. Pflegestützpunkte, die mit Ehrenamtlichen oder bürgerschaftlich Engagierten zusammen arbeiten, erhalten einmalig 5.000 Euro zusätzlich.
Vorgesehen ist eine Mindestpersonalausstattung von mindestens zwei in der Beratung geschulten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, deren Qualifikation sich grundsätzlich an den Kriterien des § 7a SGB XI orientiert (Weiterbildung zum Pflegeberater/-in), mit mindestens jeweils 50 v. H. einer Vollzeitkraft vorzusehen. Diese Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind zur Neutralität verpflichtet. Die Mindest-Öffnungszeiten einschließlich der telefonischen Erreichbarkeit sind die gleichen, wie die des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, mindestens aber 30 Stunden an 5 Werktagen der Woche, an einem Tag davon bis 18 Uhr.