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Zuzahlungsbefreiungen bei Arzneimitteln

Ab dem 1. Juli 2006 steht den Versicherten erstmals eine große Zahl sehr preisgünstiger Arzneimittel zur Verfügung, bei denen sie keine Zuzahlungen mehr leisten müssen.

In Deutschland werden immer noch zu viele teure Medikamente verordnet, obwohl es gleichwertige, deutlich preiswertere Alternativen gibt. Deshalb hat der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeits-gesetz (AVWG), das am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, Anreize für mehr Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung von Arzneimitteln geschaffen.

Viele Arzneimittelhersteller haben in der Folgezeit ihre Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel deutlich gesenkt bzw. weitere Senkungen angekündigt. Arzneimittel, deren Preis am 1. Juli 2006 um 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrages liegt, können dann von jeder Zuzahlung befreit werden.

Wie viele Medikamente zuzahlungsfrei sein werden und für welche Krankheiten es (zunächst) zuzahlungsfreie Arzneimittel geben wird, können Sie in den Fragen und Antworten zu zuzahlungsfreien Arzneimitteln ab 1. Juli 2006 nachlesen.

    
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