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Selbstverwaltung

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Niedersachsen-Bremen (LBG NB), die Landwirtschaftliche Alterskasse Niedersachsen-Bremen (LAK NB), die Landwirtschaftliche Krankenkasse Niedersachsen-Bremen (LKK NB) und die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK NB) sind Träger der gesetzlichen Sozialversicherung für die Landwirtschaft. Sie sind selbst verwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Was bedeutet Selbstverwaltung? Die Vertreter der Versicherten und Beitragszahler verwalten die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (Berufsgenossenschaft, Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse) selbst.

Für die LBG NB gilt das Prinzip der Drittelparität: Vertreterversammlung und Vorstand setzen sich zu je einem Drittel aus Vertretern der Arbeitnehmer, der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte und der Arbeitgeber zusammen. Die Selbstverwaltungsorgane der Berufsgenossenschaft sind zugleich die Organe der Alterskasse, der Krankenkasse und der Pflegekasse (Prinzip der Organleihe). Allerdings wirken die Arbeitnehmer bei Alterskasse, Krankenkasse und Pflegekasse nicht mit, weil sie dort nicht versichert sind. Die Tätigkeit in den Selbstverwaltungsorganen wird ehrenamtlich ausgeübt, die Amtsdauer beträgt 6 Jahre. Die Zusammensetzung ist unserem Jahresbericht (zu finden unter Aktuelles und dann Informationen / Allgemein / Jahresbericht) zu entnehmen.

Vertreterversammlung
Das Versichertenparlament beschließt als oberstes Organ einer Körperschaft über Satzung, Dienstordnung, Haushalts- und Stellenplan sowie in den übrigen gesetzlich vorgesehenen besonderen Fällen.

Vorstand
Er verwaltet als ausführendes Organ den Versicherungsträger und stellt insbesondere den Haushaltsplan auf, bereitet die der Vertreterversammlung obliegende autonome Rechtsetzung vor und entscheidet über wichtige Personalangelegenheiten des Versicherungsträgers.

Geschäftsführer
Der Geschäftsführer gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an. Er führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte. Insoweit vertritt er die vier Körperschaften gerichtlich und außergerichtlich. Vor allem ist er für den Personaleinsatz verantwortlich, steuert die Arbeitsabläufe und sorgt dadurch für niedrige Verwaltungskosten.

Im engen Zusammenwirken zwischen diesen drei Organen werden die Geschicke der LSV NB eigenverantwortlich bestimmt.

Die Selbstverwaltung der LSV NB nimmt die ihr von Politik und Gesetzgebung zugedachten Handlungsspielräume im Interesse der in der Landwirtschaft arbeitenden Menschen mit hohem Verantwortungsbewusstsein wahr. Soziale Sicherheit zu bezahlbaren Preisen und soziale Sicherheit unter einem Dach = soziale Sicherheit aus einer Hand sind gelebte Ziele einer Selbstverwaltung, die sich als lebendiges Bindeglied zwischen den Versicherten draußen und der Verwaltung versteht.

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