| Alle Patienten müssen
Zuzahlungen zur medizinischen Versorgung leisten – diese
betragen insgesamt höchstens zwei Prozent der jährlichen
Bruttoeinnahmen (=Belastungsgrenze), für chronisch Kranke
ein Prozent.
Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Angehörige,
die im gemeinsamen Haushalt des Versicherten leben, Freibeträge
berücksichtigt.
Sie möchten wissen, welchen Betrag Sie maximal für
Zuzahlungen aufwenden müssen? Dann nutzen Sie einfach unseren
Zuzahlungsrechner!
Bei der Versorgung mit Zahnersatz gelten besondere Regelungen,
die auf der Seite Zahnersatz und Parodontose-Behandlung näher
erläutert werden.
Bitte lesen Sie auch unsere Hinweise!
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