Arzneimittel-Information (zuzahlungsbefreite Produkte)
Seit dem 1. Juli 2006 müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung für bestimmte Arzneimittel keine Zuzahlung mehr leisten.
Der Aufwand für Arzneimittel ist für die gesetzlichen Krankenkassen ein wesentlicher Posten bei den Leistungsausgaben. Mit dem Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) wurde die Arzneimittelversorgung neu geregelt, um diesen Anteil an den Gesundheitskosten zu senken.
Sie können mindestens 5,00 EUR pro Arzneimittel sparen!
Die Versicherten können dazu beitragen, indem sie sich in der Apotheke bestimmte, besonders kostengünstige Medikamente geben lassen. Dadurch verschaffen sie sich einen doppelten Vorteil: Weil diese Arzneimittel von der Zuzahlungspflicht ausgenommenen sind, sparen die Versicherten mindestens 5,00 EUR. Wenn möglichst viele Versicherte davon Gebrauch machen, verringern sich die Arzneimittelkosten insgesamt.
Der Arzt kann, vom Versicherten darauf angesprochen, schon im Rezept ein entsprechendes Mittel verordnen. Außerdem kann der Apotheker Auskunft darüber geben, ob es ein besonders günstiges, von der Zuzahlung befreites Mittel mit dem Wirkstoff gibt, den der Arzt verschrieben hat.
Diese Arzneimittel werden in Listen geführt, die im Internet unter www.gkv-spitzenverband.de abrufbar sind und 14 -tägig aktualisiert werden.