Hausarztzentrierte Versorgung
Die hausarztzentrierte Versorgung basiert auf gesetzlicher Grundlage, die den Hausarzt als zentralen Koordinator im Gesundheitssystem vorsieht. Ziel ist es, aus der geänderten Koordinierung und Strukturierung die Versorgung der Versicherten zu optimieren.
Ausschreibung:
Hausarztzentrierte Versorgung gemäß § 73 b SGBV
Nach Genehmigung des 4. Nachtrages zur Satzung der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Mittel- und Ostdeutschland (LKK MOD) wird die mit Wirkung vom 01.01.2008 in die Satzung aufgenommene hausärztliche Versorgung ausgeschrieben.
Vertragsärzte, die Interesse an der hausarztzentrierten Versorgung der Versicherten der LKK MOD haben, können unter den nachfolgend kurz zusammengefassten Bedingungen teilnehmen. Zur Teilnahme muss eine Teilnahmeerklärung ausgefüllt und eine Vereinbarung mit der LKK MOD geschlossen werden. Beide Dokumente sind im Verzeichnis "Informationen für Vertragsärzte" zu finden.
Bedingungen:
Teilnahmeberechtigte Ärzte Anforderungen Verfahren Vergütung LeistungsumfangTeilnahmeberechtigte Ärzte
Die Beteiligung steht ärztlicherseits allen Vertragsärzten/ Vertragsärztinnen offen, die bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung als an der hausärztlichen Versorgung teilnehmend (§ 73 Abs. 1 a SGB V) geführt werden.
Anforderungen
Die Hausärztin/der Hausarzt ist bereit für eine/n Versicherte/n der LKK MOD, der oder die bei ihm oder ihr Patient ist, die hausarztzentrierte Versorgung anzubieten. Die Hausärztin/der Hausarzt ist bereits in einem anderen Programm zur hausarztzentrierten Versorgung eingeschrieben oder weist eine Teilnahme an Qualitätszirkeln zur Arzneimittelversorgung, die Erfüllung der Fortbildungspflichten, das Vorhandensein eines besonderen Qualitätsmanagements in der Praxis und den Willen zur Behandlung nach den evidenzbasierten, praxiserprobten Leitlinien nach.
Verfahren
Zwischen der Ärztin/dem Arzt und der LKK MOD wird eine entsprechende schriftliche Vereinbarung über die Bereitschaft geschlossen. Mit der Teilnahmeerklärung wird das Vorliegen der Voraussetzungen versichert und eine Kontoverbindung für eine ggf. zu entrichtende Vergütung benannt. Die/der Versicherte teilt der Hausärztin/dem Hausarzt ihren/seinen Wunsch zur Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung mit und unterschreibt bei diesem eine Teilnahmeerklärung. Die Hausärztin/der Hausarzt leitet die Teilnahmeerklärung an die LKK MOD weiter und erhält die vereinbarte Vergütung.
Vergütung
Die Hausärztin/der Hausarzt erhält für ihre/seine Teilnahme pro teilnehmender/-n Versicherter/-n eine Jahresvergütung i.H.v. 20 Euro per Überweisung auf ein von ihr/ihm zu benennendes Konto. Mit der Vergütung ist der besondere Koordinationsaufwand abgegolten. Eine Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung findet nicht statt. Durchgeführte ärztliche Leistungen verbleiben im normalen Abrechnungsverfahren. Die LKK MOD wird aus der Beteiligung an der hausarztzentrierten Versorgung keine Minderungen der Gesamtvergütung geltend machen.
Leistungsumfang
Die Hausärztin/der Hausarzt übernimmt im Rahmen der vereinbarten hausarztzentrierten Versorgung die Koordination der ärztlichen Versorgung des/der Versicherten. Sie/er koordiniert diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen. Sie/er prüft auf Arzneimittelverträglichkeit und die Aktualität des Impfstatus und berät ggf. im Hinblick auf eine Komplettierung, berät bei Erkrankungsfällen oder anderem Bedarf zu den Fragen einer Inanspruchnahme fachärztlicher Kolleginnen/Kollegen und veranlasst im Zweifel auch entsprechende stationäre Maßnahmen. Die Hausärztin/der Hausarzt verpflichtet sich der/dem teilnehmenden Versicherten der LKK MOD auch kurzfristig Termine anzubieten ohne diese Terminvergaben mit der Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen zu verbinden.