Selbstverwaltung
Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Dies bedeutet, dass die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger die ihr durch Gesetz übertragenen Aufgaben in eigener Verantwortung ihrer ehrenamtlichen Selbstverwaltungsorgane - jedoch unter staatlicher Aufsicht - durchführen.
Selbstverwaltungsorgane sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese ehrenamtlichen Organe setzen sich zu je einem Drittel zusammen aus:
- Vertretern der versicherten Arbeitnehmer,
- Vertretern landwirtschaftlicher Unternehmer ohne fremde Arbeitskräfte (Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte),
- Vertretern landwirtschaftlicher Unternehmer, die familienfremde Arbeitnehmer beschäftigen (Arbeitgeber).
Die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstandes aus den Gruppen der Arbeitgeber und der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte bilden gleichzeitig - bei Vorliegen der entsprechenden Versicherung - die Vertreterversammlung und den Vorstand der Landwirtschaftlichen Krankenkasse, der Landwirtschaftlichen Pflegekasse und der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland (LBG MOD) besteht aus 36 Mitgliedern (gem. § 8 der Satzung der LBG MOD).Aufgaben der Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung stellt eine Art "Parlament" dar. Die wesentlichen Aufgaben der Vertreterversammlung sind u.a.:- Beschlussfassung über die Satzung und deren Änderung,
- Feststellung des Haushaltsplanes,