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Alterskasse
Renterin auf der Bank
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG):
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Landwirtschaftliche Alterskasse

Die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) ist der für die Alterssicherung der Landwirte zuständige Versicherungsträger. Die LAK erbringt Leistungen an landwirtschaftliche Unternehmer, an versicherte Ehegatten landwirtschaftlicher Unternehmer, an mitarbeitende Familienangehörige und deren Hinterbliebene.
In Betracht kommen:

  • Regelaltersrente und vorzeitige Altersrente,
  • Rente wegen Erwerbsminderung,
  • Witwen- und Witwerrente,
  • Waisenrente,
  • Überbrückungsgeld,
  • medizinische und sonstige Leistungen zur Rehabilitation,
  • Betriebs- und Haushaltshilfe,
  • Produktionsaufgaberente und Ausgleichsgeld sowie
  • Beitragszuschüsse.

Die Aufwendungen für die Alterssicherung der Landwirte werden aus Mitgliederbeiträgen sowie aus Bundesmitteln erbracht.

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