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Übergangsgeld

Übergangsgeld wird erbracht, wenn der Versicherte infolge des Versicherungsfalls berufsfördernde Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhält. Übergangsgeld wird für die Dauer der berufsfördernden Leistung und ggf. bis zu drei Monaten im Anschluss hieran gewährt. Die Höhe des Übergangsgeldes ist abhängig vom Familienstand des Versicherten und bei Arbeitnehmern von der Höhe des bisherigen Verdienstes. Soweit Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Betracht kommen, wird die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft die Höhe des zu erwartenden Übergangsgeldes mitteilen.

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