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Antragstellung und Ablauf

Leistungen zur Rehabilitation müssen bei der Alterskasse beantragt werden. Antragsformulare sind bei der Alterskasse oder im Internet erhältlich. Neben der örtlich zuständigen Alterskasse sind auch andere öffentliche Stellen, wie Krankenkassen, Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation, Versicherungsämter oder die Wohnsitzgemeinde befugt, Anträge entgegenzunehmen.

Das Antragsformular enthält einen medizinischen Teil, der vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden muss. Reicht dieser für eine Entscheidung über den Antrag nicht aus, wird die Alterskasse die Begutachtung durch einen Facharzt veranlassen.

Wer Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu einem für ihn aus betriebswirtschaftlicher oder sonstiger Sicht bestimmten Termin erhalten möchte, sollte bereits frühzeitig einen entsprechenden Antrag stellen. Dies gilt insbesondere, wenn von der Alterskasse zugleich Betriebs- oder Haushaltshilfe gestellt werden soll.

Nach Prüfung der versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen wird die Alterskasse über die Leistung entscheiden. Im Falle einer Bewilligung werden die bei der Alterskasse vorhandenen medizinischen Unterlagen der Rehabilitationseinrichtung übersandt. Diese legt dann - gegebenenfalls  in Abstimmung mit der Alterskasse - den Termin für die Rehabilitationsmaßnahme fest.

Nach Durchführung der Heilbehandlung wird der Entlassungsbericht neben der Alterskasse dem Hausarzt zugestellt, der eventuell notwendige weitere Behandlungsschritte einleiten wird.

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