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Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation)

Auf Grund einer Krankheit, einer Behinderung oder eines Unfalles kann es dazu kommen, dass die bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausgeübt werden kann.
In dieser schwierigen Lebensphase unterstützen die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträger ihre Versicherten, um die nachteiligen Folgen abzumildern.

Die Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) sind darauf ausgerichtet, Menschen mit drohender oder bestehender Behinderung möglichst auf Dauer in Arbeit, Beruf und Gesellschaft einzugliedern. Das Leistungsangebot der landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK), der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) und der landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) sorgt dafür, dass die Versicherten eine bedarfsgerechte und qualitätsorientierte Rehabilitation erhalten.

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