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Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen

Pflegebedürftige, die in einer vollstationären Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen, in Sonderkindergärten oder Sonderschulen ganztägig (Tag und Nacht) untergebracht und verpflegt werden, erhalten als Abgeltung für die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen einen Betrag in Höhe von 10 Prozent des Heimentgelts, maximal jedoch 256 Euro monatlich. Dieser Abgeltungsbetrag wird von der Landwirtschaftlichen Pflegekasse direkt an die Einrichtung gezahlt. Wird aber (z. B. an den Wochenenden) die Pflege in der Familie sichergestellt, so kommt noch eine anteilige Zahlung des Pflegegeldes in Betracht.

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