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Pflegeleistungen zum 01. Juli 2008 erweitert
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten verändert. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
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Kombination von Sach- und Geldleistung

Es kann auch eine Kombination von Sachleistung und Geldleistung gewählt werden (z. B. 50 v.H. Sachleistung und 50 v.H. Pflegegeld).
Eine Festlegung auf eine "feste Quote" bei der Kombinationsleistung ist jedoch nicht unbedingt nötig. Einzelheiten sollten mit der Pflegekasse besprochen werden.

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