Pflegeleistungen zum 01. Juli 2008 erweitert
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten verändert.
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Sie sind hier:
Leistungen
Pflege
Wer kann Leistungen bekommen?
Leistungsantrag
Um Leistungen aus der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung zu erhalten, ist ein Antrag erforderlich. Entsprechende
Formulare erhalten Sie von Ihrer Landwirtschaftlichen Pflegekasse.
Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung entscheidet die Landwirtschaftliche Pflegekasse, ob und inwieweit Leistungsansprüche der Pflegeversicherung bestehen.
Zur Unterstützung des Pflegebedürftigen bei der Auswahl der verschiedenen Einrichtungen und Dienste stellt die Pflegekasse Informationen zur Verfügung. Auch steht die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen zur Beratung bei den für die persönliche Situation des Betroffenen in Betracht kommenden Pflegeleistungen zur Seite.
Bearbeitungsfristen für Anträge
Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Dieser Zeitraum wurde mit der Pflegereform 2008 ins Gesetz geschrieben. Bei einem Krankenhausaufenthalt, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung muss die Begutachtung durch den MDK innerhalb einer Woche erfolgen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung und wurde die Inanspruchnahme von Pflegzeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt, gilt eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen.