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Leistungen - Pflege
Bild Familie
Pflegeleistungen zum 01. Juli 2008 erweitert
Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz werden die Strukturen der Pflege zugunsten aller Beteiligten verändert. Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Sie sind hier: Leistungen Pflege

Wer kann Leistungen bekommen?

Berufsgenossenschaft:

Solange Versicherte wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, gewährt die Berufsgenossenschaft Leistungen bei Pflegebedürftigkeit. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind z.B. die Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung sowie notwendige körperliche Bewegung auch im Freien. Nicht eingeschlossen ist jedoch die Bewirtschaftung des Haushalts sowie Familienbetreuung und ähnliches.

Pflegekasse:

Versicherte in der landwirtschaftlichen Pflegekasse erhalten Leistungen, wenn sie
  • pflegebedürftig sind
  • eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen und
  • einen Antrag auf Leistungen gestellt haben

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