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Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge

Die seit 2001 verabschiedeten Rentenreformgesetze haben zum Ziel, den Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung stabil zu halten. Damit verbunden ist, dass die Rentensteigerungen geringer ausfallen und das Rentenniveau hinter der Einkommensentwicklung zurückbleibt.

Zum Ausgleich fördert der Staat seit 2002 eine verstärkte private Altersvorsorge der in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in der Alterssicherung der Landwirte Versicherten.
Weitere Informationen finden Sie hierzu in der anliegenden Broschüre:

    
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