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Regelaltersrente für mitarbeitende Familienangehörige

Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
  • die Regelaltersgrenze erreicht haben,
  • die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
  • nicht Landwirt sind.

Hinsichtlich der Regelaltersgrenzen und der Erfüllung der 15-jährigen Wartezeit wird auf die Erläuterungen unter "Regelaltersrente für ehemalige Landwirte" verwiesen.

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