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Alter
Regelaltersrente für mitarbeitende Familienangehörige
Mitarbeitende Familienangehörige haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
- die Regelaltersgrenze erreicht haben,
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben und
- nicht Landwirt sind.
Hinsichtlich der Regelaltersgrenzen und der Erfüllung der 15-jährigen Wartezeit wird auf die Erläuterungen unter "Regelaltersrente für ehemalige Landwirte" verwiesen.