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Alter
Regelaltersrente für ehemalige Landwirte
Ehemalige Landwirte erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente, wenn sie- die Regelaltersgrenze erreicht haben,
- die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt uns
- das Unternehmen der Landwirtschaft abgegeben haben.
Rente mit 67
Das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)" ist am 30.04.2007 verkündet worden. Die Anhebung der Regelaltersgrenze wird schrittweise nach Geburtsjahrgängen erfolgen. Wer vor dem Jahr 1947 geboren ist, ist von der Anhebung nicht betroffen.
Für Versicherte, die im Jahr 1947 geboren sind, beträgt die Regelaltersgrenze 65 Jahre und einen Monat.
Für jeden weiteren Jahrgang bis einschließlich 1958 erhöht sich die Regelaltersgrenze um einen Monat. Wer also im Jahr 1958 geboren ist, kann die Altersrente erst ab Vollendung des 66. Lebensjahres beanspruchen.
Für die nach 1958 Geborenen steigt die Regelaltersgrenze um zwei Monate je Jahrgang, so dass erstmals für die im Jahr 1964 Geborenen die neue Regelaltersgrenze von 67 gilt.