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Leistungen
Erwerbsminderung
Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung
Anrechenbares Einkommen
Zum anrechenbaren Einkommen zählt das zeitgleich zur Rente erzielte
- Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung,
- Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit, mit Ausnahme der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb im steuerrechtlichen Sinne
- vergleichbares Einkommen,
- Vorruhestandsgeld sowie
- bestimmte Erwerbsersatzeinkommen, die neben der Rente geleistet werden.
Bei den anrechenbaren Erwerbsersatzeinkommen handelt es sich in erster Linie um Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzausfallgeld und vergleichbare Leistungen. Als Hinzuverdienst wird beim Erwerbsersatzeinkommen das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen berücksichtigt.