Mitgliedschaft Beitrag Prävention Leistungen Aktuell Presse Publikationen Formulare Service
Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern
Bild Geld
Sie sind hier: Leistungen Erwerbsminderung Hinzuverdienst bei Renten wegen Erwerbsminderung

Hinzuverdienstgrenzen in den alten Bundesländern

Seit 01.07.2011 gelten in den alten Bundesländern folgende monatliche Hinzuverdienstgrenzen:

Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung:

- von 0,00 Euro

bis 1.762,95 Euro

volle Rente

- von 1.762,96 Euro

bis 2.146,20 Euro

halbe Rente

- ab 2.146,21 Euro

 

keine Rente

Renten wegen voller Erwerbsminderung:

- von 0,00 Euro

bis 400,00 Euro

volle Rente

- von 400,01 Euro

bis 1.303,05 Euro

dreiviertel Rente

- von 1.303,06 Euro

bis 1.762,95 Euro

halbe Rente

- von 1.762,96 Euro

bis 2.146,20 Euro

viertel Rente

- ab 2.146,21 Euro

 

keine Rente

Beispiel:
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 600,00 Euro
Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung monatlich: 440,00 Euro

Da die Hinzuverdienstgrenze von 400,00 Euro überschritten, aber die nächsthöhere Hinzuverdienstgrenze von 1.303,05 Euro nicht überschritten wird, ist die Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von drei Viertel des vollen Betrages zu leisten, also 450,00 Euro.

[Druckversion] [Startseite] [Übersicht]
© 2012 Landwirtschaftliche Sozialversicherung Mittel- und Ostdeutschland
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zur Website? Schreiben Sie an mail@mod.lsv.de