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Leistungen
Arbeitsunfall / Berufskrankheit
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind z.B. die Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung sowie notwendige körperliche Bewegung auch im Freien.
Leistung bei Pflegebedürftigkeit
Die Pflegebedürftigkeit ist ein großes Lebensrisiko. Mögliche Folgen bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit sind u.a. eine hohe Kostenbelastung für die Familie und wirtschaftliche Überforderung des Pflegebedürftigen. Im Rahmen einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe trägt die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) durch ihr Leistungsangebot dazu bei, dass Pflegebedürftige oder deren Familien entlastet werden.
Wer kann Leistungen empfangen?
Solange Versicherte wegen der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, gewährt die Berufsgenossenschaft Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind z.B. die Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Nahrungsaufnahme, An- und Auskleiden, Bewegung in der Wohnung sowie notwendige körperliche Bewegung auch im Freien.
Nicht eingeschlossen ist jedoch die Bewirtschaftung des Haushalts sowie Familienbetreuung und ähnliches.