Rentenberechnung
Rentenhöhe bei landwirtschaftlichen Unternehmern und ihren Ehegatten bzw. Lebenspartnern
Die Höhe der Rente ist vom Jahresarbeitsverdienst (JAV), dem Lebensalter und der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) abhängig. Bei landwirtschaftlichen Unternehmern und ihren Ehegatten bzw. Lebenspartnern beträgt der JAV unabhängig vom bezogenen Arbeitsentgelt und erzielten Arbeitseinkommen zur Zeit 11.201,81 Euro. Dieser JAV wird jeweils zum gleichen Zeitpunkt angepasst, zu dem die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst werden. Für Unternehmer, deren Ehegatten oder Lebenspartner ermäßigt sich der JAV um einen bestimmten Prozentsatz, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 65., das 70. beziehungsweise das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Die Altersabschläge gelten auch dann, wenn dieser Personenkreis zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, jedoch bereits Leistungen aus der Alterssicherung für Landwirte erhält.
Eine Vollrente (MdE 100 Prozent) beträgt zwei Drittel des JAV, bei einem Unternehmer derzeit 7.467,87 Euro jährlich beziehungsweise 622,32 Euro monatlich.
Die Rentenformel lautet:
JAV x 2/3 (Vollrente) x MdE in Prozent.
Die Rente wird als Jahresrente berechnet und als laufende Rente monatlich ausgezahlt.
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Berechnungsbeispiel: Unfall eines landwirtschaftlichen Unternehmers; MdE 30 % 11.201,81 Euro x 2/3 = 7.467,87 Euro x 30 % = 2.240,36 Euro Die monatliche Rente beträgt 186,70 Euro. |
Bei Schwerverletzten (MdE 50 Prozent und mehr) erhöht sich bei Renten auf unbestimmte Zeit der Jahresarbeitsverdienst. Ist die Erwerbsfähigkeit in Höhe von 50 bis unter 75 Prozent gemindert, wird der Betrag um 25 Prozent, mithin auf zur Zeit 14.002,26 Euro, bei einer MdE von 75 Prozent und mehr um 50 Prozent auf zur Zeit 16.802,72 Euro erhöht. Renten in Form der vorläufigen Entschädigung nehmen an der Erhöhung nicht teil.
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Berechnungsbeispiel: Unfall des Ehegatten eines landwirtschaftlichen Unternehmers; MdE 80 % 16.802,72 Euro x 2/3 = 11.201,81 Euro x 80 % = 8.961,45 Euro Die monatliche Rente beträgt 746,79 Euro. |
Schwerverletzte, die in Folge des Versicherungsfalles einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen können und die keinen Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, erhalten eine um 10 Prozent erhöhte Leistung. Das gilt auch dann, wenn Leistungen aus der Alterssicherung der Landwirte gewährt werden.
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Berechnungsbeispiel: Unfall des Ehegatten eines landwirtschaftlichen Unternehmers; MdE 80 % 16.802,72 Euro x 2/3 = 11.201,81 Euro x 80 % = 8.961,45 Euro Die monatliche Rente würde 746,79 Euro betragen. 746,79 Euro + 10 % (74,68 Euro) = 821,47 Euro Die erhöhte monatliche Rente beträgt 821,47 Euro. |
Rentenhöhe bei mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag
Bei mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag (hierunter fallen nicht die Ehegatten oder Lebenspartner der Unternehmer) wird der JAV unter Berücksichtigung der sich jährlich ändernden Bezugsgröße berechnet. Er beträgt im Jahr 2012 18.900,00 Euro (West) bzw. 16.128,00 Euro (Ost) für volljährige Familienangehörige. Für Minderjährige ist ein niedrigerer Jahresarbeitsverdienst festgesetzt.
Für die im Unternehmen nicht nur vorübergehend mitarbeitenden Familienangehörigen ohne Arbeitsvertrag verringert sich der JAV um einen bestimmten Prozentsatz, wenn sie zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 65., das 70. beziehungsweise das 75. Lebensjahr vollendet haben.
Die Altersabschläge gelten auch dann, wenn dieser Personenkreis zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, jedoch bereits Leistungen aus der Alterssicherung der Landwirte erhält.
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Berechnungsbeispiel: Unfall des 22-jährigen Bruders des landwirtschaftlichen Unternehmers in den neuen Bundesländern; MdE 30 % 16.128,00 Euro x 2/3 = 10.752,00 Euro x 30 % = 3.225,60 Euro Die monatliche Rente beträgt 268,80 Euro. |
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Berechnungsbeispiel: Unfall des 22-jährigen Bruders des landwirtschaftlichen Unternehmers in den alten Bundesländern; MdE 30 % 18.900,00 Euro x 2/3 = 12.600,00 Euro x 30 % = 3.780,00 Euro Die monatliche Rente beträgt 315,00 Euro. |
Rentenhöhe bei Arbeitnehmern
Bei Arbeitnehmern gilt als JAV der Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem der Versicherungsfall eingetreten ist. Dabei ist bei volljährigen Versicherten zumindest 60 Prozent der im Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgebenden Bezugsgröße zugrunde zu legen. Der JAV - und damit auch die Rente - ist auf einen Höchstbetrag begrenzt. Auch diese Renten werden jährlich angepasst.