
Bewertung individueller Gesundheitsleistungen (IGeL)
Im ambulanten Bereich werden von Ärzten mit Kassenzulassung (Vertragsärzten) neben den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zunehmend auch sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen - IGeL- angeboten. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen diese Leistungen selbst bezahlen. IGeL-Leistungen sind keine Kassenleistungen. Sie lassen sich einteilen in:
Medizinische Maßnahmen, die jedoch nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkasse gehören (z.B. Reiseimpfungen, sportmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen),
Kosmetische Leistungen, die allein auf Wunsch des Patienten erfolgen (z.B. Entfernung von Tätowierungen, Schönheitsoperationen),
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, an deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen Zweifel bestehen oder die risikoreich sind und solche Methoden, die ungenügend erprobt und deren Risken bisher nicht oder nicht ausreichend untersucht sind.
Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dürfen Ärzte nicht auf privater Basis als IGeL-Leistungen anbieten.
TIPP: Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen!
Lassen Sie sich ggf. von unabhängigen Experten wie z.B. den Verbraucherzentralen beraten.
Fragen Sie uns, ob die gewünschte Leistung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist und über die Krankenversichertenkarte abgerechnet werden kann.
Weitere Informationen zum Thema IGeL-Leistungen finden Sie in den anliegenden Veröffentlichungen der gesetzlichen Krankenkassen.