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Prävention
Auszeichnung für vorbildlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seit 2005 zeichnet die LBG Mittel- und Ostdeutschland Betriebe für vorbildliche Leistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz aus.
Bei der Auswahl werden folgende Kriterien beachtet:
- Gesamterscheinungsbild des Betriebes
- Unfallgeschehen im Betrieb in den letzten fünf Jahren
- Praxis der Mängelabstellung
- Innovative Ideen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutzpolitik des Betriebes,
größere Betriebe - Arbeitsschutzmanagment
kleinere Betriebe - alternatives Betreuungsmodell
Der Antrag kann auch vom Betrieb selbst gestellt werden. Der Technische Aufsichtsdienst überprüft den Antrag und empfiehlt dem Vorstand die Zustimmung oder Ablehnung. Ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht.