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Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

Die Vertreterversammlung des LSV-Spitzenverbandes hat am 26.11.2010 die Neufassung
der VSG 1.1 "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz" und der VSG 1.2 "Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung" beschlossen. Die Änderungen wurden durch das Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vom 18.12.2008 erforderlich und sind nach der Genehmigung durch das BMAS am 01.04.2011 in Kraft getreten.

Die übrigen, gegenwärtig geltenden Unfallverhütungsvorschriften (VSGen) sind am 01.04.2000, teilweise sogar am 01.04.1997 in Kraft getreten. Seither sind viele staatliche Gesetze und Verordnungen verändert worden oder neu in Kraft getreten, auf die in den VSGen Bezug genommen wird, z.B.:

  • die Gefahrstoffverordnung,
  • die Biostoffverordnung,
  • die Betriebssicherheitsverordnung,
  • die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung.
Der Vorstand der LBG Mittel- und Ostdeutschland hat mit Wirkung vom 14. Dezember 2007 eine entsprechende redaktionelle Anpassung der VSGen beschlossen. Inhaltlich ist der Vorschriftentext nicht geändert worden. Änderungen haben sich bei den Durchführungsanweisungen (DA) und Anlagen ergeben. Insgesamt wird hier verstärkt auf staatliches Recht verwiesen.

Die Unfallverhütungsvorschriften finden Sie als pdf-Dokumente zum Lesen oder Downloaden:

                                                                                                                  
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