Alternatives Betreuungsmodell
Gemäß VSG 1.2 können Unternehmer, die durchschnittlich weniger als 16 Versicherte beschäftigen, von der Verpflichtung, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner zu bestellen, abweichen, wenn sie sich für das "Alternative Betreuungsmodell" entscheiden.
Allerdings darf erst nach Teilnahme am Grund- und Aufbaulehrgang von der Verpflichtung zur Bestellung einer Sicherheitsfachkraft und eines Arbeitsmediziners (Regelbetreuung) abgewichen werden. Unterbleibt die Teilnahme am Aufbaulehrgang, muss die LBG die Regelbetreuung anordnen.
Die Berechtigung, das alternative Betreuungsmodell im Unternehmen zu praktizieren, ist personengebunden und nicht auf nachfolgende Unternehmer/innen übertragbar. Unternehmer/innen, die das erfolgreiche Betreuungsmodell praktizieren möchten, sind zu den Grundlehrgängen herzlich eingeladen.
Alle Unternehmer/innen, die bisher das Unternehmermodell (nur sicherheitstechnische Betreuung) praktiziert haben, sollten schnellstens an dem eintägigen Fortbildungslehrgang, der speziell auf die arbeitsmedizinische Betreuung zugeschnitten ist, teilnehmen. Dieser ist Voraussetzung dafür, auch weiterhin von der Regelbetreuung abzuweichen.
Bei auftretenden Fragen wenden Sie sich an die zuständige Aufsichtsperson des TAD oder an die TAD-Zentrale in Hoppegarten, Tel: 03342/361131.